Also meine Antworten unter deinen Fragen...
1) wenn ich ausziehe würde ich mich nicht in der wohnung anmelden sondern dortnur
als 2. wohnsitz leben, damit ich keine verpflichtungen habe d.h vom geld her
oder wäre es besser sich melden zulassen? bekäme ich dann zuschüsse?
Du musst deinen Wohnsitz anmelden! Du gehst zum Bürgeramt und sagst, dass du deinen 2. Wohnsitz anmelden möchtest, Dann kommt ein Bescheid über die Zweitwohnsitzsteuer, Die musst du allerdings nicht zahlen, also muss du da ankreuzen, dass du noch mindesten ein Zimmer bei deinen Eltern hast und dich dort regelmäßig aufhälst (irgendwie steht das auf dem Bescheid bissl anders formuliert). Das hat auch den Vorteil, dass deine Wohnung dann weiter hausratversichert ist und du bei deiner Krankenkasse weiter familienversichert sein kannst. Wie das allerdings ist, wenn man in der gleichen Stadt wohnt ist fraglich. Aber einfach mal auf das Bürgeramt gehen, die sagen es dir dann.
2) kindergeld bis wann steht es mir zu? bekomme ich es auch wenn ich auszieh?
Kindergeld steht dir auch nach deinem auszug zu und zwar bis du 27 bist oder du deine ausbildung beendet hast.
3) wie sieht es aus mit der bundeswehr momentan bekommt mein freund seine wohnung bezahlt
bekäme er dann die neue wohnung auch bezahlt? seine kostet momentan 224euro warm und die
neue würde dann 511 warm kosten ..
da muss er mal bei seinen vorgesetzten nachfragen, aber soweit ich weiß, trägt die bundeswehr das auch, wenn die frau mit ihm zusammen wohnt. allerdings müsste er da verpflichtet sein (weiß es nicht so genau).
4) welche art von zuschüssen bekomme ich wenn ich ausziehe oder was steht mir zu?
also höchstwahrscheinlich steht dir nichts außer kindergeld zu. ich weiß auch nicht, ob du überhaupt ausziehen darfst. irgendwann vor 2/3 Jahren kam mal so ein gesetz raus, dass auszubildende und studenten zu hause wohnen müssen, wenn sie sich nicht selbst finanzieren können. wie gesagt, du wirst weiter KG bekommen. Zusätzlich müsstest du mal anfragen, ob du BAB Berfusausbildungsbeihilfe beantragen kannst. Glaube ich aber allerdings nicht. Der monatliche Grundbedarf eines Studenten liegt bei 630 Euro. Bei einem Auszubildenden wird das nicht viel Unterschied sein. Da du ja 600 verdienst plus 164 Euro KG bist du bereits bei 764 Euro. Und somit über der Grenze. Schaden tuts aber nicht, wenn du mal nachfragst.
Viel Glück und falls du noch fragen hast, meld dich privat, schau hier selten rein 
Gefällt mir