Kaution zurück - Wann?

Hallo meine Community
Ich bin im Februar aus meiner Wohnung ausgezogen und die Wohnungsübergabe war am 28/02. Damals meinte der Herr XY dass ich die Kaution innerhalb von 4 - 6 Wochen erhalte.
Ich weiß dass sich das laaaaaaaang hinziehen kann, aber wenn man mir das schon zu sagt sollte man sich doch auch dran halten oder irre ich da?
Hat da jmd. Erfahrung mit?
Bei meiner WG habe ich die Kaution sofort zurück bekommen...
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Wenn keine Schäden vorhanden sind
besteht kein Grund die Kaution zurück zu halten. Allerdings kann er einen gewissen Teil bis zur nächten Abrechnung einbehalten. Dies aber nur wenn mit Nachzahlungen zu rechen ist bzw. diese in den letzten Jahren angefallen sind.
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Wenn keine Schäden vorhanden sind
besteht kein Grund die Kaution zurück zu halten. Allerdings kann er einen gewissen Teil bis zur nächten Abrechnung einbehalten. Dies aber nur wenn mit Nachzahlungen zu rechen ist bzw. diese in den letzten Jahren angefallen sind.
Es wurden keine Schäden dokumentiert...
es gab minimale Schäden, die ihm aber nicht aufgefallen sind und von daher auch nicht dokumentiert und unterschrieben.
Also kann man mir gar nichts, in meinen Augen oder doch? O.o. Die meißten Mängel/Schäden sind durch die Handwerker, welche man mir in Hause geschickt hatte entstanden... lediglich ein Schlüssel für die Vorratskammer ist abgebrochen, aber die wurde nicht einmal überprüft.
Im letzten Jahr habe ich Rückzahlung von ca. 180 erhalten, es würde mich nun wundern wenn sich dich nun krass ins Gegenteil umgeschlagen hätte. Eher +/- 0, da der Winter so kalt war... vom Gas/Stromanbieter habe ich auch eine 500 Rückzahlung erhalten... weniger als das Jahr davor aber Geld für mich xD
Ich habe ihn um Stellungnahme gebeten, da das Geld eig. gleich auf das Sparbuch wandern sollte, wo die Kaution für die neue Wohnung runter geht... er hat bis jetzt nicht geantwortet.
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Es wurden keine Schäden dokumentiert...
es gab minimale Schäden, die ihm aber nicht aufgefallen sind und von daher auch nicht dokumentiert und unterschrieben.
Also kann man mir gar nichts, in meinen Augen oder doch? O.o. Die meißten Mängel/Schäden sind durch die Handwerker, welche man mir in Hause geschickt hatte entstanden... lediglich ein Schlüssel für die Vorratskammer ist abgebrochen, aber die wurde nicht einmal überprüft.
Im letzten Jahr habe ich Rückzahlung von ca. 180 erhalten, es würde mich nun wundern wenn sich dich nun krass ins Gegenteil umgeschlagen hätte. Eher +/- 0, da der Winter so kalt war... vom Gas/Stromanbieter habe ich auch eine 500 Rückzahlung erhalten... weniger als das Jahr davor aber Geld für mich xD
Ich habe ihn um Stellungnahme gebeten, da das Geld eig. gleich auf das Sparbuch wandern sollte, wo die Kaution für die neue Wohnung runter geht... er hat bis jetzt nicht geantwortet.
Dann würde ich an deiner Stelle
ihn in einem Schreiben mit Fristsetzung (max. 14 Tage) zur Rückzahlung der Kaution auffordern.
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Soo...
ich habe gestern noch einmal geschrieben, da kam dann eine Abwesenheitsnachricht und deshalb habe ich mich an die Kollegin gewandt.
Sie hat sich entschuldigt und es so gleich angewiesen.
Gestern Abend schaue ich auf mein Konto und tatsächlich... überwiesen ABER ... nur knapp 86 % der Kaution die ich damals entrichtet hatte.
Eig. muss man ja das Geld anlegen - wie auch immer ist dem Vermieter überlassen - aber dann darf es ja nicht weniger werden.
Ich habe gestern Abend gleich eine neue Mail geschrieben und gefragt was das soll - bis jetzt kam noch nichts...
Meine Frage nun, da sowohl meine Eltern als auch Bruder zuvor bei der Wohngesellschaft gewohnt haben und noch nie mit Geld umgehen konnten, ich nicht ausschließen kann dass die evtl. noch offene Schulden bei denen haben... kann man das nun von meiner Kaution einziehen???
Mein Vater hat damals ein Bürge unterschrieben, da ich erst 20 war und in der Ausbildung, aber dann müssten sie ja eig. ihm an den Kragen.
Habe auch kA ich weiß wie gesagt dass ein Schlüssel (in der Abstellkammer) abgebrochen war aber das wurde nicht aufgenommen... man kann mir doch nichts in Rechnung stellen was bei der Übergabe nicht notiert wurde oder?
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Soo...
ich habe gestern noch einmal geschrieben, da kam dann eine Abwesenheitsnachricht und deshalb habe ich mich an die Kollegin gewandt.
Sie hat sich entschuldigt und es so gleich angewiesen.
Gestern Abend schaue ich auf mein Konto und tatsächlich... überwiesen ABER ... nur knapp 86 % der Kaution die ich damals entrichtet hatte.
Eig. muss man ja das Geld anlegen - wie auch immer ist dem Vermieter überlassen - aber dann darf es ja nicht weniger werden.
Ich habe gestern Abend gleich eine neue Mail geschrieben und gefragt was das soll - bis jetzt kam noch nichts...
Meine Frage nun, da sowohl meine Eltern als auch Bruder zuvor bei der Wohngesellschaft gewohnt haben und noch nie mit Geld umgehen konnten, ich nicht ausschließen kann dass die evtl. noch offene Schulden bei denen haben... kann man das nun von meiner Kaution einziehen???
Mein Vater hat damals ein Bürge unterschrieben, da ich erst 20 war und in der Ausbildung, aber dann müssten sie ja eig. ihm an den Kragen.
Habe auch kA ich weiß wie gesagt dass ein Schlüssel (in der Abstellkammer) abgebrochen war aber das wurde nicht aufgenommen... man kann mir doch nichts in Rechnung stellen was bei der Übergabe nicht notiert wurde oder?
Hast du schon
eine Antwort erhalten auf deine Mail?
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Ich habe...
meine Mail mit Lesebestätigung am Freitag versendet.
Dass die Mail gelesen wurde wurde mir angezeigt aber bis jetzt kam noch keine Rückmeldung.
Lt. meinen Schwiegervater müssen Sie sich erst rechtfertigen ehe sie überhaupt was abziehen können und da kein Mängel von mir unterschrieben wurde muss mind. meine 100 % zurück kommen.
Aber ich dachte mir schon dass diese Firma nur Probleme machen wird... die waren nicht einmal ich dort Mieter war kooperativ Ich sehe schon kommen dass es viel länger als nötig dauert und viel mehr Nerven kosten wird als mir lieb ist.
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nach dem ich heute erneut angefragt habe und weiteren Schritten gedroht habe kam eine sehr unfreundliche Rückmeldung.
Man hätte mir die Wartung der Therme von der Kaution abgezogen. Allerdings wurde die Thermenwartung letztes Jahr auch in der Nebenkostenabrechnung berechnet, wieso sollte das nun anders sein?
Ich werde auf Rückmeldung warten und zu Hause noch einmal in meiner alten NKA schauen ob - ich bin 100 % sicher - die Wartung da berechnet wird...
diese Firma macht micht wirklich krank mittlerweile...
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Also...
Hier ist die Antwort der Dame:
solang ein Mietverhältnis besteht, wird die Thermenwartung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Da das Mietverhältnis jedoch gekündigt ist, werden noch offene Rückstände mit der Kaution verrechnet. Die Nebenkostenabrechnung 2012 erhalten Sie noch in diesem Jahr und dann ohne Belastung mit den Wartungskosten. Die Endabrechnung für die Monate Januar und Februar 2013 erhalten Sie im nächsten Jahr.
Aber ist das überhaupt legitim? Und kann ich darüber eine Rechnung verlangen?
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Also...
Hier ist die Antwort der Dame:
solang ein Mietverhältnis besteht, wird die Thermenwartung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Da das Mietverhältnis jedoch gekündigt ist, werden noch offene Rückstände mit der Kaution verrechnet. Die Nebenkostenabrechnung 2012 erhalten Sie noch in diesem Jahr und dann ohne Belastung mit den Wartungskosten. Die Endabrechnung für die Monate Januar und Februar 2013 erhalten Sie im nächsten Jahr.
Aber ist das überhaupt legitim? Und kann ich darüber eine Rechnung verlangen?
Naja wie ich bereits gesagt habe
kann ein bestimmter Teil einbehalten werden wenn mit Nachzahlungen bei NK-Abrechnung zu rechnen ist. Du kannst jetzt ein Faß aufmachen und deine Kaution einfordern oder einfach abwarten bis die NK-Abrechnung für 2012 da ist. Falls du deine Kaution einforderst ist vermutlich die NK-Abrechnung auch da bis die Sache ausgestanden ist.
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Naja wie ich bereits gesagt habe
kann ein bestimmter Teil einbehalten werden wenn mit Nachzahlungen bei NK-Abrechnung zu rechnen ist. Du kannst jetzt ein Faß aufmachen und deine Kaution einfordern oder einfach abwarten bis die NK-Abrechnung für 2012 da ist. Falls du deine Kaution einforderst ist vermutlich die NK-Abrechnung auch da bis die Sache ausgestanden ist.
Das glaube ich leider auch...
das wird sich ewig lang hinziehen aber nichts bringen. Ich werde im Nov. meine NKA bekommen und dann super...
Aber eig. darf das der Vermieter doch nur wenn der Verdacht besteht dass ich nachzahlen darf, also wenn es zuvor passiert. Was aber nie der Fall wäre. Zu dem habe ich mir das mal ausgerechnet:
Kaution 537,00
Therme 73,02
= 463,98
Überwiesen wurden aber nur 461,39 ... zu dem kommt dass ja eig. Zinsen angefallen sein müssten oder nicht? So minimal sie auch sein müssten müssten aber angefallen sein...
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Das glaube ich leider auch...
das wird sich ewig lang hinziehen aber nichts bringen. Ich werde im Nov. meine NKA bekommen und dann super...
Aber eig. darf das der Vermieter doch nur wenn der Verdacht besteht dass ich nachzahlen darf, also wenn es zuvor passiert. Was aber nie der Fall wäre. Zu dem habe ich mir das mal ausgerechnet:
Kaution 537,00
Therme 73,02
= 463,98
Überwiesen wurden aber nur 461,39 ... zu dem kommt dass ja eig. Zinsen angefallen sein müssten oder nicht? So minimal sie auch sein müssten müssten aber angefallen sein...
Okay
in dem Fall würde ich Sie auch auffordern dir die Kaution umgehend zurück zu erstatten. Vielleicht bis auf 100,-.
Brief mit Fristsetzung, dann Mahnbescheid, GV. Klar müssen auch Zinsen angefallen sein und du musst darüber eine Abrechnung erhalten.
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Kaution
Hey. Also der Vermieter hat ein Recht die Kaution ein halbes Jahr lang zurück zu behalten, wenn er dann nachweisen kann das du noch etwas nachzahlen musst dann muss er dieses schriftlich festhalten und darf es von der Kaution abzeiehen, ansonsten muss er die Kaution in voller Höhe an dich zurück zahlen! Ich hoffe das regelt sich noch!
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