In Antwort auf an0N_1212260999z
Danke Dir!!!
Jedoch bin ich jetzt ein bischen verwirrt
Habe grade anwälte hotline angerunfen und da meinte er, dass wenn ich unentleltlich ins Grundbuch eingetragen werde, d.h. mein Mann bekommt kein Geld von mir, würde das wie eine Schenkung eingesehen, also muss ich dann 3,5 % Grunderwerbssteuer (und das wäre bei unserem Haus (wenn von seinem heutigen Wert geschätzt wäre, da wir umgebaut haben) Hammer viel!!!) bezahlen.
Woher hast du diese Info? Habt ihr auch so gemacht?
Danke Dir noch mals!!!! Bis jetzt ist meine Frage immer unbeantwortet gebleiben und aus dem Internet bin ich auch nicht schlauer geworden.
LG
ELA
Hallo,
Sorry an die Grunderwerbsteuer habe ich nicht gedacht.
Also Schenkungssteuer fällt nicht an.
Grunderwerbsteuer fällt dann aber in Höhe von 3.5 % von der Hälfte des Wertes eueres Hauses an, da dir ja nur 1/2 übertragen wird.
Ist eigentlich immer güstiger, wenn man sich gleich mit ins Grundbuch eintragen lässt.
Ihr könnt euch das ja noch überlegen ob ihr das macht oder nicht....für dich wäre es allerdings besser wenn du eingetragen bist.....ansonsten gibt es nur stress falls ihr euch mal trennen solltet.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfne
lg Swante
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