In Antwort auf jia_12037861
Hallo...
Ich kann dir nur auf zwei deiner Fragen antworten, rate dir aber einfach mal die Situation vorm Jugendamt vorzutragen, die Sozialarbeiter dort beraten einen meist recht kompetent (man muss auch mit der Person gut klarkommen).
zu 2.: Der Staat braucht nicht zum Kindergeld dazubezahlen, den der Staat bezahlt komplett die mittlerweile 164 Euro. Er zahlt sie im Moment an deine Mutter als Sorgeberechtigte. Wenn du ausziehen dürftest (was allerding mit 16 oder auch 17 erstmal nicht möglich ist), dann bekommst du komplett 164 Euro. Egal ob deine Mutter will oder nicht, darauf kannst du sie verklagen, oder der Staat zahlt es dir direkt.
zu 4.: BaföG kannst du nicht bekommen, da du dies nur bekommst, wenn du es für deine Schulausbildung (zB. Internat) brauchst oder studierst, Es gibt noch Berufsbeihilfeförderung- aber dafür musst du eine Lehre machen. Grundsätzlich darfst du nicht ausziehen bevor du 25 bist oder halt Probleme hast bzw. weit weg eine Ausbildung/Studium machst.
Bei fragen meld dich per PN, ich schau hier selten rein.
LG
Bafög kannst du beantragen
du kannst bafög beantragen doch nur unter bestimmten bedingungen diese wären : du wohnst weit von deinen eltern weg
du hast kinder
du bist verheiratet und beide bentragen bafög
eines dieser dinge muss sein! Zudem musst du weit genug von der Schule wohnen.
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